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Impressum |
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Betrieb
von Füllanlagen
Jährliche Unterweisung gemäß TRG 402
Abs. 2 „Betreiben von Füllanlagen“
- Bist Du Vorsitzender bzw. gehörst zum
geschäftsführenden Vereinsvorstand?
- Bist Du Tauchlehrer und betreibst eine
eigene Tauchschule?
- Du füllst die Flaschen Deiner
Vereinskameraden?
- Du füllst für Dich bzw. Deine Freunde
Tauchflaschen?
- Du hast mit einem Atemluftkompressor
zu tun?
Also bist Du zuständig für das Betreiben
eines Kompressors bzw. einer Füllanlage!
Somit bist Du verantwortlich für die
Herstellung der Pressluft nach DIN EN
12021!
Für das Betreiben eines Kompressors bzw.
einer Füllanlage gelten verschiedene vom
Gesetzgeber vorgeschriebene
Vorschriften, insbesondere die
"Technische Regeln Druckgase" (TRG) 402
Abs. 2.
So müssen beispielsweise alle
mit dem Betrieb der Anlage betrauten
Personen einmal jährlich von einem
Sachkundigen unterwiesen werden.
Geschieht dies nicht in vorgeschriebener
Form, können sich nicht kalkulierbare
Folgen bzw. Regressansprüche im Falle
eines Unfalls ergeben.
Wir
bieten diese gesetzlich vorgeschriebene
Unterweisung für Dich als
Serviceleistung an.
Die Inhalte des Kurses sind u. a.:
- Funktion und Bedienung eines
Kompressors,
- Aufzeichnungswesen,
- Maßnahmen bei Störungen,
- Sicherheitsbestimmungen,
- Unfallverhütungsvorschriften,
- Wartungsvorschriften,
- Gefährdungsanalyse,
- Aufstellungsbedingungen.
Wir vermitteln Dir das komplette Wissen,
dass zum sicheren Betreiben und Bedienen
einer Kompressoranlage dringend
erforderlich ist.
Gerne kommen wir auch zu Dir. Die Kosten
sind dann abhängig von der Personenzahl
und dem Ort der Unterweisung.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhältst Du
von uns einen Füllberechtigungsnachweis.
ACHTUNG: Irrtum und Änderungen
vorbehalten! |
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