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Betrieb von Füllanlagen

Jährliche Unterweisung gemäß TRG 402 Abs. 2 „Betreiben von Füllanlagen“

- Bist Du Vorsitzender bzw. gehörst zum geschäftsführenden Vereinsvorstand?
- Bist Du Tauchlehrer und betreibst eine eigene Tauchschule?
- Du füllst die Flaschen Deiner Vereinskameraden?
- Du füllst für Dich bzw. Deine Freunde Tauchflaschen?
- Du hast mit einem Atemluftkompressor zu tun?

Also bist Du zuständig für das Betreiben eines Kompressors bzw. einer Füllanlage! Somit bist Du verantwortlich für die Herstellung der Pressluft nach DIN EN 12021!

Für das Betreiben eines Kompressors bzw. einer Füllanlage gelten verschiedene vom Gesetzgeber vorgeschriebene Vorschriften, insbesondere die "Technische Regeln Druckgase" (TRG) 402 Abs. 2.

So müssen beispielsweise alle mit dem Betrieb der Anlage betrauten Personen einmal jährlich von einem Sachkundigen unterwiesen werden. Geschieht dies nicht in vorgeschriebener Form, können sich nicht kalkulierbare Folgen bzw. Regressansprüche im Falle eines Unfalls ergeben.

Wir bieten diese gesetzlich vorgeschriebene Unterweisung für Dich als Serviceleistung an.

Die Inhalte des Kurses sind u. a.:
- Funktion und Bedienung eines Kompressors,
- Aufzeichnungswesen,
- Maßnahmen bei Störungen,
- Sicherheitsbestimmungen,
- Unfallverhütungsvorschriften,
- Wartungsvorschriften,
- Gefährdungsanalyse,
- Aufstellungsbedingungen.

Wir vermitteln Dir das komplette Wissen, dass zum sicheren Betreiben und Bedienen einer Kompressoranlage dringend erforderlich ist.

Gerne kommen wir auch zu Dir. Die Kosten sind dann abhängig von der Personenzahl und dem Ort der Unterweisung.

Nach erfolgreicher Teilnahme erhältst Du von uns einen Füllberechtigungsnachweis.

ACHTUNG: Irrtum und Änderungen vorbehalten!

     












 

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