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Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
Leihausrüstung
01. Vermieter des Leihequipments ist Jennifer Hahn
(Tauchschule i4d Ansbach), Mozartstr. 34, 91522 Ansbach.
02. Der Mieter ist für
sämtliche Ausrüstungsgegenstände verantwortlich, auch wenn
diese für andere Personen geliehen werden. Für Verlust,
Diebstahl oder beschädigte Ausrüstungsgegenstände ist der Mieter
für den Schadenersatz verantwortlich und voll haftbar.
03. Als Schadenersatz ist
immer der Wiederbeschaffungsneuwert des beschädigten
Ausrüstungsgegenstandes oder eines gleichwertigen zu bezahlen. Ob eine Wiederbeschaffung oder eine Reparatur
vorgenommen wird, liegt im Ermessen von Jennifer Hahn
(Tauchschule i4d Ansbach).
04. Eine Reparatur darf nicht vom Mieter oder Dritten
durchgeführt werden.
05.
Der Mieter bestätigt mit seiner
Unterschrift auf der Vorderseite des Verleihformulars, dass er
zertifizierter Taucher ist und den Umgang mit einer
Tauchausrüstung beherrscht. Der Mieter ist
auch dafür
verantwortlich, dass die Ausrüstungsgegenstände die für
Dritte ausgeliehen wurden, nur von brevetierten Tauchern genutzt werden.
06. Die Leihausrüstung ist nicht versichert. Es steht dem Mieter
jedoch frei eine Versicherung selbst abzuschließen.
07. Für Gegenstände die
verschmutzt zurück gegeben werden, ist eine Gebühr in Höhe
von 20,00 Euro pro Teil zu bezahlen.
08.
Bei verspäteter Rückgabe wird gemäß der Preisliste der
Mehrpreis nachberechnet.
09.
Alle Zahlungen sind nach
Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Überschreitung des
Zahlungstermins stehen Jennifer Hahn (Tauchschule i4d Ansbach), auch ohne Mahnung Verzugszinsen i. H. v. 5% über dem
Basiszinssatz zu. Eine Rechnung wird erneut an den Kunden
gesendet.
10. Der Mieter bestätigt mit seiner
Unterschrift auf dem Verleihformular die aufgeführten
Ausrüstungsgegenstände im sauberen, einwandfreien Zustand
erhalten und auf korrekte Funktion geprüft zu haben, und
schließt eine Haftung gegenüber Jennifer Hahn (Tauchschule i4d
Ansbach), und / oder deren Mitarbeitern, Helfern aus. Spätere
Reklamationen sind ausgeschlossen.
11.
Pressluftflaschen dürfen nur
mit sauberer und trockener Pressluft gefüllt werden. Der Mieter
muss sich selbst informieren, wo er die gemietete Flasche
befüllen lässt und haftet dafür, dass diese Füllstation diesen
Ansprüchen gerecht wird. Der Mieter haftet für Schäden, die
durch verunreinigte Luft an den Flaschen von Jennifer Hahn
(Tauchschule i4d Ansbach) entstehen. Pressluftflaschen müssen immer mit einem
Restdruck von mindestens 40 bar zurück gegeben werden. Die
Pressluftflasche darf nie unter 40 bar entleert werden. Wird
eine visuelle Inspektion der Flasche notwendig, steht Jennifer
Hahn (Tauchschule i4d Ansbach), das Recht zu, diese
Kosten an den Mieter weiter zu berechnen.
12. Wurde die Leihausrüstung vom Mieter (gleich aus welchem
Grund) nicht benutzt, erfolgt keine Erstattung der Leihgebühr.
Bei Vorzeitiger Rückgabe der Leihausrüstung erfolgt ebenfalls
keine Rückerstattung
13. Der Mieter ist durch seine Ausbildung über die Risiken des
Tauchsports mit Atemgerät informiert und handelt auf eigene Gefahr.
14. Mit der Unterschrift des Mieters auf der Vorderseite des
Formulars erkennt der Mieter die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Jennifer Hahn (Tauchschule i4d Ansbach),
in vollem Umfang an.
15. Die Verleihpreise sind auf der Homepage von Jennifer Hahn
(Tauchschule i4d Ansbach), unter "Infos" einsehbar. Alle Preise sind inkl. der
gesetzlichen Mwst.
16. Jennifer Hahn (Tauchschule i4d Ansbach), empfiehlt dem
Teilnehmer den Abschluss geeigneter Versicherungen, die Schäden,
die durch Reisen, Ausflüge, Events, Tauchkurse, Seminare,
Ausrüstungsverleih, Tauchen, durch Nutzung der Außenfüllanlage usw. entstehen können, abdecken.
17. Mündliche Absprachen sind
unwirksam solange sie nicht schriftlich bestätigt wurden.
18.
Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der
gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
sowie des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) erhoben.
19. Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB
unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des
gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch
die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.
20. Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
21. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit dies
zwischen den
Vertragspartnern wirksam vereinbart werden kann, 91522 Ansbach.
ACHTUNG: Änderungen und Irrtümer vorbehalten!
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