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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Leihausrüstung

01. Vermieter des Leihequipments ist Jennifer Hahn (Tauchschule i4d Ansbach), Mozartstr. 34, 91522 Ansbach.

02. Der Mieter ist für sämtliche Ausrüstungsgegenstände verantwortlich, auch wenn diese für andere Personen geliehen werden. Für Verlust, Diebstahl oder beschädigte Ausrüstungsgegenstände ist der Mieter für den Schadenersatz verantwortlich und voll haftbar.

03. Als Schadenersatz ist immer der Wiederbeschaffungsneuwert des beschädigten Ausrüstungsgegenstandes oder eines gleichwertigen zu bezahlen. Ob eine Wiederbeschaffung oder eine Reparatur vorgenommen wird, liegt im Ermessen von Jennifer Hahn (Tauchschule i4d Ansbach).

04. Eine Reparatur darf nicht vom Mieter oder Dritten durchgeführt werden.

05. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift auf der Vorderseite des Verleihformulars, dass er zertifizierter Taucher ist und den Umgang mit einer Tauchausrüstung beherrscht. Der Mieter ist auch dafür verantwortlich, dass die Ausrüstungsgegenstände die für Dritte ausgeliehen wurden, nur von brevetierten Tauchern genutzt werden.

06. Die Leihausrüstung ist nicht versichert. Es steht dem Mieter jedoch frei eine Versicherung selbst abzuschließen.

07. Für Gegenstände die verschmutzt zurück gegeben werden, ist eine Gebühr in Höhe von 20,00 Euro pro Teil zu bezahlen.

08. Bei verspäteter Rückgabe wird gemäß der Preisliste der Mehrpreis nachberechnet.

09. Alle Zahlungen sind nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Überschreitung des Zahlungstermins stehen Jennifer Hahn (Tauchschule i4d Ansbach), auch ohne Mahnung Verzugszinsen i. H. v. 5% über dem Basiszinssatz zu. Eine Rechnung wird erneut an den Kunden gesendet.

10. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Verleihformular die aufgeführten Ausrüstungsgegenstände im sauberen, einwandfreien Zustand erhalten und auf korrekte Funktion geprüft zu haben, und schließt eine Haftung gegenüber Jennifer Hahn (Tauchschule i4d Ansbach), und / oder deren Mitarbeitern, Helfern aus. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.

11. Pressluftflaschen dürfen nur mit sauberer und trockener Pressluft gefüllt werden. Der Mieter muss sich selbst informieren, wo er die gemietete Flasche befüllen lässt und haftet dafür, dass diese Füllstation diesen Ansprüchen gerecht wird. Der Mieter haftet für Schäden, die durch verunreinigte Luft an den Flaschen von Jennifer Hahn (Tauchschule i4d Ansbach) entstehen. Pressluftflaschen müssen immer mit einem Restdruck von mindestens 40 bar zurück gegeben werden. Die Pressluftflasche darf nie unter 40 bar entleert werden. Wird eine visuelle Inspektion der Flasche notwendig, steht Jennifer Hahn (Tauchschule i4d Ansbach), das Recht zu, diese Kosten an den Mieter weiter zu berechnen.

12. Wurde die Leihausrüstung vom Mieter (gleich aus welchem Grund) nicht benutzt, erfolgt keine Erstattung der Leihgebühr. Bei Vorzeitiger Rückgabe der Leihausrüstung erfolgt ebenfalls keine Rückerstattung

13. Der Mieter ist durch seine Ausbildung über die Risiken des Tauchsports mit Atemgerät informiert und handelt auf eigene Gefahr.

14. Mit der Unterschrift des Mieters auf der Vorderseite des Formulars erkennt der Mieter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Jennifer Hahn (Tauchschule i4d Ansbach), in vollem Umfang an.

15. Die Verleihpreise sind auf der Homepage von Jennifer Hahn (Tauchschule i4d Ansbach), unter "Infos" einsehbar. Alle Preise sind inkl. der gesetzlichen Mwst.

16. Jennifer Hahn (Tauchschule i4d Ansbach), empfiehlt dem Teilnehmer den Abschluss geeigneter Versicherungen, die Schäden, die durch Reisen, Ausflüge, Events, Tauchkurse, Seminare, Ausrüstungsverleih, Tauchen, durch Nutzung der Außenfüllanlage usw. entstehen können, abdecken.

17. Mündliche Absprachen sind unwirksam solange sie nicht schriftlich bestätigt wurden.

18. Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) erhoben.

19. Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.

20. Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.

21. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit dies zwischen den
Vertragspartnern wirksam vereinbart werden kann, 91522 Ansbach.

ACHTUNG: Änderungen und Irrtümer vorbehalten!

     























 

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